Stornierung

Stornobedingungen

Bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes, kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Er- klärung des Gastes aufgelöst werden.

Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Gastes nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

- bis 13 Tage vor dem Ankunftstag 80 % vom gesamten Arrangementpreis;

Dies gilt auch in Corona-Zeiten und bei vorzeitiger Abreise des Gastes aus jedweden Gründen.

Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des geforderten Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherbergungsbetrieb das gesetzliche Zurückbehal- tungsrecht, sowie das gesetzliche Pfandrecht an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu.

Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherbergungsbetrieb außerdem zur Si- cherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Ver- pflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.