AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag
Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen, in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung, Bestandteil des mit Gästehaus Rieper, Osterjork 80, 21635 Jork (nachfolgend: Beherbergungsbetrieb) geschlossenen Vertrages,
soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen
wurden.
Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.
1.1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien
Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen
Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur
Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten
Leistungen.
1.2.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher vereinbart wurde.
1.3
Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, über das
Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem
Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
1.4
Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des
Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem
Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsschluss
durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-Information)
vertreten lassen.
1.5
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so
gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung. Die Annahmeerklärung kann
ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der
Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen
Vertreter erfolgen.
1.6
Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein
Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen
mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.2. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten
2.12 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebs
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem
vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu
stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde seitens
des Beherbergungsbetriebs nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer
schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf
Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Die gebuchte Unterkunft wird vom Beherbergungsbetrieb am Anreisetag
grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den
Beherbergungsbetrieb über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu
informieren.
Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige
Bezahlung geleistet oder wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung
angegeben, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.
2.22. Leistungspflichten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den
geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch
für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des
Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb
über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche
Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast
steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass diesem kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
2.32. Preise und Preisanpassung
Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und
Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im Übrigen
sind Leistungen und Tarife freibleibend.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein.
Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der
allgemein für derartige Leistungen vom Beherbergungsbetrieb berechnete
Preis erhöht und zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung
mehr als 4 Monate liegen.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl
der gebuchten Zimmer/Gäste, der Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht
und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.
2.42. Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes
Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die
Einrichtung pfleglich und, soweit vorhanden, im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom
Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden
Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an
Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs.
Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und
Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich
beeinträchtigt, so hat der Gast dem Beherbergungsbetrieb eine
angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist
der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu
kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der
Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die
Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes
Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Es dürfen keine Haustiere mit in die Unterkunft gebracht werden.
3.3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten
3.13. Fälligkeit und Anzahlung des Beherbergungspreises
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind Beherbergungsleistungen am Tage der Anreise unmittelbar
an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.
Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb
berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der
Buchungssumme zu verlangen. Er ist zudem berechtigt, während des
Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen, durch Erteilung einer
Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu
verlangen.
Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne
Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung
leistet.
Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
5% über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von
8% über dem Basiszins geltend zu machen.
Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren
Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine
Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.
4.4 Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden an eingebrachten Sachen
Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherbergungsbetrieb nur bis zum Be-
trag von derzeit € 550,--. Der Beherbergungsbetrieb haftet für einen darüber hinausgehen-
den Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffen-
heit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von
ihm selbst oder einem seiner Leute verschuldet wurde.
4.1.4 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren
Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherber-
gungsbetrieb ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als
Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
4.2.4
In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen,
wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis
nicht unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche in-
nerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Gast gerichtlich
geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.