AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, Bestandteil des mit Gästehaus Rieper, Osterjork 80, 21635 Jork (nachfolgend: Beherbergungsbetrieb) geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.

Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.

1.1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen.

1.2.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

1.3

Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

1.4

Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-Information) vertreten lassen.

1.5

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter erfolgen.

1.6

Vertragspartner sind der Kunde und der Beherbergungsbetrieb. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.2. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten


2.12 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebs

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wurde seitens des Beherbergungsbetriebs nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.

Die gebuchte Unterkunft wird vom Beherbergungsbetrieb am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren.

Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet oder wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung angegeben, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.

2.22. Leistungspflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

2.32. Preise und Preisanpassung

Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der allgemein für derartige Leistungen vom Beherbergungsbetrieb berechnete Preis erhöht und zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen.

Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Gäste, der Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.

2.42. Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes

Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und, soweit vorhanden, im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs.

Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Es dürfen keine Haustiere mit in die Unterkunft gebracht werden.

3.3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten

3.13. Fälligkeit und Anzahlung des Beherbergungspreises

Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind Beherbergungsleistungen am Tage der Anreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.

Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der Buchungssumme zu verlangen. Er ist zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen, durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet.

Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins und im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins geltend zu machen.

Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Beherbergungsbetrieb eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.

4.4 Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden an eingebrachten Sachen

Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherbergungsbetrieb nur bis zum Be- trag von derzeit € 550,--. Der Beherbergungsbetrieb haftet für einen darüber hinausgehen- den Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffen- heit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einem seiner Leute verschuldet wurde.

4.1.4 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren

Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherber- gungsbetrieb ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.

4.2.4

In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche in- nerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.